Letzte Änderung: 14. Januar 2013

Schwerpunkt-Vorlesung
Finanz- und Haushaltsrecht

Nr. 10 723 - Finanz- und Haushaltsrecht (Schwerpunktbereich 5)

 

2 SWS                  2 SP

Di 14-16 in BE 1, 139a

 

Die Finanzverfassung steuert das staatliche Verhältnis zum Geld und organisiert damit die Finanzierung des Staates. Umfasst ist die Aufteilung der bundesstaatlichen Kompetenzen im Finanzbereich, das Haushalts-(verfassungs-)recht sowie die grundrechtlichen Vorgaben für die Steuererhebung und Finanzierung des Staates. Behandelt werden auch die finanzielle Verflechtung mit der EU sowie Fragen der Finanzierung der europäischen Integration.

 

Prüfung:

Schwerpunktbereichsklausur

 

Vorlesungsgliederung mit Literaturhinweisen:

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Skript zur Vorlesung:

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Hinweis:

Studierende des Schwerpunkts 5 seien hingewiesen auf das Seminar von Herrn Prof. Dr. Dr. Chr. Kirchner im Sommersemester zum Thema "ökonomische Theorie des Rechts und des Staates"! Eine Ankündigung des Seminars findet sich hier.