Letzte Änderung: 27. Juni 2012

Vorlesung
Verfassungsgeschichte

10 613 – Verfassungsgeschichte

Vorlesung (2 SWS, 2 SP) wöchentlich dienstags von 10 bis 12 Uhr in Raum BE 1, 144

Die Vorlesung behandelt die Organisation und die Legitimation von Herrschaft durch die verschiedenen Epochen hindurch, beginnend mit dem mittelalterlichen Lehenswesen über die frühneuzeitliche Entwicklung des modernen Staates bis hin zu den Bewegungen von Verfassungsstaatlichkeit in Nordamerika, Frankreich und im deutschen Konstitutionalismus. Die behandelten Epochen enden in der Entwicklung des Verfassungsstaats der Bundesrepublik und der DDR. In allen Epochen wird die vergleichende Perspektive eingenommen. So kann die Entwicklung von personal zu territorial orientierter Herrschaft, von grundherrlichem zu bürokratischem Regieren, von durch Recht nicht gebundenem zu rechtlich determiniertem Handeln, von abgeschlossener zu offener Staatlichkeit betrachtet werden.

 

Literatur:

Willoweit, Deutsche Verfassungsgeschichte, 6. Aufl. 2009

Grimm, Deutsche Verfassungsgeschichte 1776-1866, 1988

Frotscher / Pierroth, Verfassungsgeschichte, 8.Aufl. 2009

 

Prüfung:

Studiengang mit Staatsprüfung: keine Studienarbeit

LL.M.-Studiengänge und Erasmus: Mündliche Prüfung