Vorlesung
Finanzverfassungsrecht
10 728 – Finanzverfassungsrecht
Vorlesung (2 SWS, 2 SP) wöchentlich mittwochs von 10 bis 12 Uhr in Raum BE 1, 139a
Die Finanzverfassung steuert das staatliche Verhältnis zum Geld und organisiert damit die Finanzierung des Staates. Umfasst ist die Aufteilung der bundesstaatlichen Kompetenzen im Finanzbereich, das Haushalts-(verfassungs-)recht sowie die grundrechtlichen Vorgaben für die Steuererhebung und Finanzierung des Staates. Behandelt werden auch die finanzielle Verflechtung mit der EU sowie Fragen der Finanzierung der europäischen Integration.
Literatur:
Henneke, Öffentliches Finanzwesen, Finanzverfassung, 2. Aufl. 2000
Prüfung:
Studiengang mit Staatsprüfung: keine Studienarbeit
LL.M.-Studiengänge und Erasmus-Studierende: mündliche Prüfung
Materialien: