Letzte Änderung: 28. Juli 2022
Promotion
Annahme als Doktorand
Doktoranden werden im Regelfall nur unter folgenden Voraussetzungen angenommen:
- Prädikatsexamen (mindestens "vollbefriedigend" in der staatlichen Pflichtfachprüfung)
- Dissertationsthema aus dem Forschungs-/ Arbeitsbereich des Lehrstuhls (Verfassungsrecht, Finanzrecht, Religionsverfassungs-/ Staatskirchenrecht, Parlamentsrecht, Verfassungsgeschichte, Allgemeines Verwaltungsrecht)
- Seminar oder ähnliche Lehrveranstaltung bei Prof. Waldhoff
Abgeschlossene Promotionen
Liste der abgeschlossenen Promotionen
Laufende Promotionsvorhaben
Liste der laufenden Promotionsvorhaben