Humboldt-Universität zu Berlin - Prof. Dr. Christian Waldhoff

Sommersemester 2012

Verfassungsgeschichte

  • Vorlesung (2 SWS, 2 SP)
  • wöchentlich: Dienstag, 10 bis 12 Uhr
  • Raum BE 2, 144
  • Die Vorlesung behandelt die Organisation und die Legitimation von Herrschaft durch die verschiedenen Epochen hindurch, beginnend mit dem mittelalterlichen Lehenswesen über die frühneuzeitliche Entwicklung des modernen Staates bis hin zu den Bewegungen von Verfassungsstaatlichkeit in Nordamerika, Frankreich und im deutschen Konstitutionalismus. Die behandelten Epochen enden in der Entwicklung des Verfassungsstaats der Bundesrepublik und der DDR. In allen Epochen wird die vergleichende Perspektive eingenommen. So kann die Entwicklung von personal zu territorial orientierter Herrschaft, von grundherrlichem zu bürokratischem Regieren, von durch Recht nicht gebundenem zu rechtlich determiniertem Handeln, von abgeschlossener zu offener Staatlichkeit betrachtet werden.
  • Literatur: Willoweit, Deutsche Verfassungsgeschichte, 6. Aufl. 2009; Grimm, Deutsche Verfassungsgeschichte 1776-1866, 1988; Frotscher / Pierroth, Verfassungsgeschichte, 8.Aufl. 2009
  • Prüfung (Studiengang mit Staatsprüfung): keine Studienarbeit
  • Prüfung (LL.M.-Studiengänge und Erasmus): Mündliche Prüfung

Zeitgeschichte der Bundesrepublik im Spiegel der frühen Judikatur des Bundesverfassungsgerichts

  • Seminar (2 SWS, 2 SP)
  • wöchentlich; Dienstag 12 bis 14 Uhr
  • Raum UL 9, E14
  • Die gar nicht mehr so junge (Verfassungs-)Geschichte der Bundesrepublik ist wie in keiner anderen deutschen Staatsform bisher durch das Recht und konkret durch Rechtsprechung geprägt worden. Als bewusste Reaktion auf die Katastrophe der Gewaltherrschaft ist vor allem mit dem Bundesverfassungsgericht ein im diachronen wie synchronen Vergleich hinsichtlich seiner Kompetenzen, seiner realen Machtchancen und seines Ansehens einzigartiges Gericht installiert worden, das sich zugleich als Verfassungsorgan versteht, das von Anfang an selbstbewusst, oftmals im Zeichen eines „judicial activism“ sich an der politischen Entwicklung der jungen zweiten deutschen Demokratie beteiligt hat. Schon in der geistigen und institutionellen Bewältigung der Diktatur werden durch das im Gegensatz zu den meisten anderen Staatsorganen personell unbelastete Gericht Wegmarken gesetzt. Der Streit um den Nazi-Regisseur Veit Harlan und um den Fortbestand der Beamtenverhältnisse nach 1945 könnten hier genannt werden. Konflikte mit den anderen Staatsgewalten traten in der Adenauer-Ära sehr schnell auf – hier könnte etwa die Spiegel-Affäre oder die Durchkreuzung von Adenauers Fernseh-Plänen erwähnt werden – und wiederholen sich periodisch bis heute. In dem Seminar soll der zeitgeschichtliche Kontext und die politischen, gesellschaftlichen usw. Wirkungen zentraler früher Judikate des Bundesverfassungsgerichts untersucht werden. Vorgesehen sind u.a. folgende Themen: „Elfes-Urteil“, „Lüth-Urteil“, Fortbestehen der Beamtenverhältnisse nach 1945, Konkordatsstreit, Spiegel-Affäre, Fernsehstreit, frühe Judikate zur Gleichberechtigung der Frau und Gleichstellung nichtehelicher Kinder.
  • Literatur: Ipsen, Der Staat der Mitte, 2011 Stolleis (Hg.), Juristische Zeitgeschichte – Ein neues Fach?, 1993; Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd.5, 2008; Lamprecht, Ich gehe bis nach Karlsruhe, 2011
  • Prüfung (Studiengang mit Staatsprüfung): anschließende Studienarbeit
  • Prüfung (LL.M.-Studiengänge und Erasmus): mündliche Prüfung

Finanzverfassungsrecht

  • Vorlesung (2 SWS, 2 SP)
  • wöchentlich: Mittwoch 10 bis 12 Uhr
  • Raum BE 2, 139a
  • Die Finanzverfassung steuert das staatliche Verhältnis zum Geld und organisiert damit die Finanzierung des Staates. Umfasst ist die Aufteilung der bundesstaatlichen Kompetenzen im Finanzbereich, das Haushalts-(verfassungs-)recht sowie die grundrechtlichen Vorgaben für die Steuererhebung und Finanzierung des Staates. Behandelt werden auch die finanzielle Verflechtung mit der EU sowie Fragen der Finanzierung der europäischen Integration.
  • Literatur: Henneke, Öffentliches Finanzwesen, Finanzverfassung, 2. Aufl. 2000
  • Prüfung (Studiengang mit Staatsprüfung): keine Studienarbeit
  • Prüfung (LL.M.-Studiengänge und Erasmus-Studierende): mündliche Prüfung
  • Materialien: Skript [kennwortgeschützt]

Aktuelle Fragen des Finanzverfassungsrechts

  • Seminar (2 SWS, 2 SP)
  • wöchentlich: Montag 18 bis 20 Uhr
  • Raum BE 2, 144
  • Aufbauend auf bzw. parallel zur Vorlesung werden aktuelle Probleme des Finanzverfassungsrechts im weiteren Sinne im Seminar behandelt werden. Um nur einige Beispiele zu nennen: Kann der Bund eine Kernbrennstoffsteuer erheben? Wird die sog. Schuldenbremse im Grundgesetz schon jetzt durchbrochen? Ist Steuerverweigerung aus Gewissensgründen zulässig? Ist die Höhe der Steuerlast durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt? Kann die Bundesrepublik sog. Offshore- Windenergieanlagen, die außerhalb des deutschen Staatsgebiets jedoch auf dem deutschen Festlandsockel in Nord- und Ostsee installiert sind, besteuern? Dürfen knappe Güter wie etwa Mobilfunklizenzen versteigert werden und was geschieht mit den (Milliarden-)Einnahmen? Ist es verfassungsrechtlich zulässig und welche Probleme ergeben sich daraus, dass die Banken, die von der BaFin kontrolliert werden, diese auch über (Sonder-)Abgaben finanzieren? Befindet sich Berlin in einer „extremen Haushaltsnotlage“? Sollte der Staat eher über Steuern oder eher über Gebühren finanziert werden?
  • Literatur: Henneke, Öffentliches Finanzwesen, Finanzverfassung, 2. Aufl. 2000; Vogel / Waldhoff, Grundlagen des Finanzverfassungsrechts, 1999
  • Prüfung (Studiengang mit Staatsprüfung): anschließende Studienarbeit
  • Prüfung (LL.M.-Studiengänge und Erasmus-Studierende): Mündliche Prüfung
  • Materialien: Ablaufplan

Klausuren

  • Probeexamen im Öffentlichen Recht
  • Klausuren (0,5 SWS) am 20. und 21. September 2012 von 8:45 bis 14:00 Uhr in Raum UL 6, 1115
  • Einlass: 8:45 Uhr!
  • Schreibzeit: 9:00 bis 14:00 Uhr
  • Besprechung: 15 bis 17 Uhr (Bitte die Raumangaben beachten!)
  • Rückgabe: 14 Tage nach dem Klausurtermin
  • Die Klausuren werden unter Aufsicht in der vorgesehenen Zeit geschrieben. Es ist keine nachträgliche Abgabe am Lehrstuhl möglich!
  • Prüfung: Für Studierende nach der PO 2008 ist das Probeexamen der Abschluss des Moduls „Vertiefung“ und deshalb anmeldepflichtig. Für Studierende nach der PO 2003 besteht keine Anmeldepflicht.
  • Anmeldefrist: 1. Juni bis 3. September 2012
  • Teilnahmeberechtigt sind nur Studierende der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin (nicht kostenpflichtig).
  • Lösung der ersten Klausur
  • Lösung der zweiten Klausur